Rufzeichenreglement und Sprechbewilligung

Unser Verein ist seit diesem März im Besitz einer ganzjährigen Sprechbweilligung für unlizenzierte Funker.

Dies ermöglicht uns, auch ohne Bürokratie spontan Amateurfunkbetrieb zu Ausbildungszwecken oder für die Öffentlichkeitsarbeit zu machen, wenn ein(e) lizenziert(r) OM oder YL dabei ist.
Wir danken dem BAKOM für das Entgegenkommen und Vertrauen in unseren Verein.

In diesem Zusammenhang hat der Vorstand auch das Rufzeichenreglement neu erstellt. Für Vereinsmitglieder ist dieses auf cloud.hb9id.ch abrufbar.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch wieder einmal darauf hinweisen, dass jede Nutzung des Shack oder der Vereinsrufzeichen auf reservation.hb9id.ch eingetragen werden muss

Bilder durch AI generiert